Frage 184 von 229
Eine jagdausübungsberechtigte Person erlangt die Jagdschutzberechtigung in ihrem Jagdbezirk ...
Antworten:
kraft Gesetzes als eigenes Recht
durch Verleihung von der Obersten Jagdbehörde
durch Vereinbarung mit der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft
überhaupt nicht, denn jagdschutzberechtigt ist nur die bestätigte Jagdaufseherin oder der bestätigte Jagdaufseher