Frage 184 von 229

Eine jagdausübungsberechtigte Person erlangt die Jagdschutzberechtigung in ihrem Jagdbezirk ...

Antworten:

Richtig

kraft Gesetzes als eigenes Recht

Falsch

durch Verleihung von der Obersten Jagdbehörde

Falsch

durch Vereinbarung mit der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft

Falsch

überhaupt nicht, denn jagdschutzberechtigt ist nur die bestätigte Jagdaufseherin oder der bestätigte Jagdaufseher