Frage 108 von 229

Ein Eigenjagdbezirk von 140 Hektar Größe soll in Form von zwei eigenständigen Jagdbezirken verpachtet werden. Ist dies zulässig?

Antworten:

Richtig

nein

Falsch

ja

Falsch

ja, aber nur dann, wenn ein Bezirk mindestens eine Größe von 75 Hektar besitzt

Falsch

ja, aber nur mit Genehmigung der unteren Jagdbehörde