Frage 108 von 229
Ein Eigenjagdbezirk von 140 Hektar Größe soll in Form von zwei eigenständigen Jagdbezirken verpachtet werden. Ist dies zulässig?
Antworten:
nein
ja
ja, aber nur dann, wenn ein Bezirk mindestens eine Größe von 75 Hektar besitzt
ja, aber nur mit Genehmigung der unteren Jagdbehörde