Frage 109 von 229

Die Mindestpachtzeit beträgt eine ganz bestimmte Anzahl von Jahren. Kann ein laufender Jagdpachtvertrag auch auf kürzere Zeit verlängert werden?

Antworten:

Richtig

ja

Falsch

nein

Falsch

ja, aber mindestens für 3 Jahre

Falsch

ja, aber mindestens für 5 Jahre