Frage 109 von 229
Die Mindestpachtzeit beträgt eine ganz bestimmte Anzahl von Jahren. Kann ein laufender Jagdpachtvertrag auch auf kürzere Zeit verlängert werden?
Antworten:
ja
nein
ja, aber mindestens für 3 Jahre
ja, aber mindestens für 5 Jahre
ja
nein
ja, aber mindestens für 3 Jahre
ja, aber mindestens für 5 Jahre