Frage 43 von 229
Darf die jagdausübungsberechtigte Person ohne Erlaubnis der unteren Jagdbehörde Wildkaninchen mit Decknetzen bejagen?
Antworten:
grundsätzlich ja
grundsätzlich nein
Er benötigt die Erlaubnis der oberen Jagdbehörde
ja, aber nur mit Netzen deren Maschenweite mindestens 10 cm betragen