Frage 43 von 229

Darf die jagdausübungsberechtigte Person ohne Erlaubnis der unteren Jagdbehörde Wildkaninchen mit Decknetzen bejagen?

Antworten:

Richtig

grundsätzlich ja

Falsch

grundsätzlich nein

Falsch

Er benötigt die Erlaubnis der oberen Jagdbehörde

Falsch

ja, aber nur mit Netzen deren Maschenweite mindestens 10 cm betragen