Frage 42 von 229
Darf der Grundstückseigentümer zur Verhütung von Wildschäden Wild von seinem Grundstück verscheuchen?
Antworten:
nein
ja, aber er darf das Wild weder gefährden noch verletzen
ja, aber nur Raubwild und Schwarzwild
ja, alles Wild mit Ausnahme von doppeltseitigen Kronenhirschen