Frage 42 von 229

Darf der Grundstückseigentümer zur Verhütung von Wildschäden Wild von seinem Grundstück verscheuchen?

Antworten:

Falsch

nein

Richtig

ja, aber er darf das Wild weder gefährden noch verletzen

Falsch

ja, aber nur Raubwild und Schwarzwild

Falsch

ja, alles Wild mit Ausnahme von doppeltseitigen Kronenhirschen