Frage 18 von 208
Wo ist das Vergraben von Tierkörpern oder Tierteilen von Wild verboten?
Antworten:
in Wasserschutzgebieten
Es ist generell verboten
in Schutzzonen von Trinkwassertalsperren
im Bereich von Wassergewinnungsanlagen
in Wasserschutzgebieten
Es ist generell verboten
in Schutzzonen von Trinkwassertalsperren
im Bereich von Wassergewinnungsanlagen