Frage 18 von 208

Wo ist das Vergraben von Tierkörpern oder Tierteilen von Wild verboten?

Antworten:

Richtig

in Wasserschutzgebieten

Falsch

Es ist generell verboten

Richtig

in Schutzzonen von Trinkwassertalsperren

Richtig

im Bereich von Wassergewinnungsanlagen