Frage 193 von 208

Wann kann auf eine (amtliche) Fleischuntersuchung verzichtet werden?

Antworten:

Falsch

beim Verkauf an einen Wildgroßhandel

Richtig

beim Verkauf / bei der Abgabe kleiner Mengen an den Endverbraucher, sofern keine bedenklichen Merkmale vorliegen

Falsch

wenn bei einem verunfallten Stück Schwarzwild die Trichinenbeschau bereits durchgeführt wurde

Falsch

bei Wildbret mit starkem Fäulnisgeruch