Frage 193 von 208
Wann kann auf eine (amtliche) Fleischuntersuchung verzichtet werden?
Antworten:
beim Verkauf an einen Wildgroßhandel
beim Verkauf / bei der Abgabe kleiner Mengen an den Endverbraucher, sofern keine bedenklichen Merkmale vorliegen
wenn bei einem verunfallten Stück Schwarzwild die Trichinenbeschau bereits durchgeführt wurde
bei Wildbret mit starkem Fäulnisgeruch