Frage 3 von 208

Bei einer Bewegungsjagd bricht sich ein flüchtendes Kitz an einem Zaun das Genick. Bedenkliche Merkmale werden NICHT festgestellt. Darf es für den menschlichen Verzehr verwertet werden?

Antworten:

Falsch

generell nein

Richtig

nein, erst nach tierärztlicher Untersuchung und dies dann ausschließlich zum Eigenverzehr

Falsch

ja, wenn es sofort zerwirkt wird

Falsch

ja, wenn keine bedenklichen Merkmale oder sonstigen Gegebenheiten vorliegen, die die Verzehrfähigkeit einschränken