Frage 114 von 222

Wenn ein Berechtigter einem Nichtberechtigten eine Schusswaffe überlässt, handelt es sich ...

Antworten:

Falsch

um eine Ordnungswidrigkeit

Richtig

eine Straftat

Falsch

nur dann um eine Ordnungswidrigkeit, wenn der Nichtberechtigte das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat

Falsch

weder um eine Straftat noch um eine Ordnungswidrigkeit, wenn der Nichtberechtigte die Waffe in seiner Wohnung verschlossen aufbewahrt