Frage 115 von 222
In welchem Zusammenhang benötigt der Jagscheininhaber keinen Waffenschein?
Antworten:
zur befugten Jagdausübung
zum Zwecke des Jagdschutzes
im Zusammenhang mit der Jagdausübung, z.B. auf dem Weg vom und zum Revier
Er benötigt grundsätzlich einen Waffenschein beim Führen von Waffen