Frage 241 von 266

Wie ist die Erstattung von Wildschäden an Grundflächen, auf denen die Jagd ruht oder dauernd nicht ausgeübt werden darf, geregelt?

Antworten:

Falsch

Der Jagdpächter hat den Wildschaden zu ersetzen

Falsch

Die Gemeinde, in deren Gebiet das geschädigte Grundstück liegt, ist zum Ersatz des Wildschadens verpflichtet

Falsch

Die Hegegemeinschaft als Zusammenschluss der Jagdausübungsberechtigten mehrerer zusammenhängender Jagdbezirke ist zum Ersatz des Wildschadens verpflichtet

Richtig

Der Wildschaden an diesen Grundstücken wird nicht erstattet