Frage 266 von 266

Nach der "Unfallverhütungsvorschrift - Jagd" müssen Waffen funktionssicher sein und dürfen nur bestimmungsgemäß verwendet werden. Welche Aussage ist in Bezug auf diese Regelung zutreffend?

Antworten:

Falsch

Eine bestimmungsgemäße Verwendung ist auch das Erschlagen des Wildes mit der ungeladenen Waffe, wenn kein geeignetes Werkzeug zur Hand ist

Falsch

Eine bestimmungsgemäße Verwendung einer Waffe ist auch dann gegeben, wenn sie zum Niederhalten von Zäunen während des Übersteigens benutzt wird

Falsch

Feucht gewordene Munition muss vor der Benutzung getrocknet werden

Richtig

Flintenlaufgeschosspatronen müssen so mitgeführt werden, dass Verwechslungen mit Schrotpatronen ausgeschlossen sind

Herzlichen Glückwunsch!

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