Frage 4 von 125
Wer ist zuständig für die Ahndung von Überschreitungen des Abschussplanes?
Antworten:
Die UJB (Untere Jagdbehörde)
Das zuständige Forstamt
Die zuständige Staatsanwaltschaft
Die UJB (Untere Jagdbehörde)
Das zuständige Forstamt
Die zuständige Staatsanwaltschaft