Frage 5 von 125
Wann wird der Jäger jagdpachtfähig?
Antworten:
Wenn der Jäger einen gültigen Jagdschein besitzt und einen solchen während voller drei Jahre besessen hat
Jeder Jäger ist nach Bestehen der Jägerprüfung sofort jagdpachtfähig
Wenn der Jäger nachweisen kann, dass er als Jungjäger die nötigen Kenntnisse in der Jagdpraxis erworben hat, durch Bescheinigung eines Revierinhabers