Frage 5 von 125

Wann wird der Jäger jagdpachtfähig?

Antworten:

Richtig

Wenn der Jäger einen gültigen Jagdschein besitzt und einen solchen während voller drei Jahre besessen hat

Falsch

Jeder Jäger ist nach Bestehen der Jägerprüfung sofort jagdpachtfähig

Falsch

Wenn der Jäger nachweisen kann, dass er als Jungjäger die nötigen Kenntnisse in der Jagdpraxis erworben hat, durch Bescheinigung eines Revierinhabers