Frage 61 von 125

Wem steht das Aneignungsrecht an Abwurfstangen und den Eiern des Federwildes zu?

Antworten:

Falsch

Dem Grundstückseigentümer

Richtig

Dem Jagdausübungsberechtigten

Richtig

Der Jagdgenossenschaft im nicht verpachteten Jagdbezirk