Frage 61 von 125
Wem steht das Aneignungsrecht an Abwurfstangen und den Eiern des Federwildes zu?
Antworten:
Dem Grundstückseigentümer
Dem Jagdausübungsberechtigten
Der Jagdgenossenschaft im nicht verpachteten Jagdbezirk
Dem Grundstückseigentümer
Dem Jagdausübungsberechtigten
Der Jagdgenossenschaft im nicht verpachteten Jagdbezirk