Frage 62 von 125
Sie finden bei der Ausübung der Jagd bei erlegtem, gefangenem oder verendetem Wild Kennzeichen vor. Wo sind diese Kennzeichen unverzüglich abzuliefern?
Antworten:
Polizei
UJB (Untere Jagdbehörde)
Forschungsstelle für Wildkunde
Polizei
UJB (Untere Jagdbehörde)
Forschungsstelle für Wildkunde