Frage 62 von 125

Sie finden bei der Ausübung der Jagd bei erlegtem, gefangenem oder verendetem Wild Kennzeichen vor. Wo sind diese Kennzeichen unverzüglich abzuliefern?

Antworten:

Falsch

Polizei

Richtig

UJB (Untere Jagdbehörde)

Falsch

Forschungsstelle für Wildkunde