Frage 59 von 125
Welche Zeit gilt als Nachtzeit im Sinne des Nachtjagdverbotes?
Antworten:
Zeit ohne ausreichendes Büchsenlicht
Zeit von 1 Stunde nach Sonnenuntergang bis 1 Stunde vor Sonnenaufgang
Zeit von 1,5 Stunden nach Sonnenuntergang bis 1,5 Stunden vor Sonnenaufgang