Frage 58 von 125

Sie besitzen noch keine Faustfeuerwaffe und beabsichtigen, eine Pistole zu erwerben. Benötigen Sie hierfür eine vorherige Erlaubnis?

Antworten:

Falsch

Nein, Kauf mit gültigem Jahresjagdschein

Falsch

Nein, Kauf mit WBK (Waffenbesitzkarte)

Richtig

Ja, die Behörde muss die Kauferlaubnis als sogenannten Voreintag in die WBK eintragen