Frage 58 von 125
Sie besitzen noch keine Faustfeuerwaffe und beabsichtigen, eine Pistole zu erwerben. Benötigen Sie hierfür eine vorherige Erlaubnis?
Antworten:
Nein, Kauf mit gültigem Jahresjagdschein
Nein, Kauf mit WBK (Waffenbesitzkarte)
Ja, die Behörde muss die Kauferlaubnis als sogenannten Voreintag in die WBK eintragen