Frage 87 von 125
Welche Formvorschriften bestehen für den Jagdpachtvertrag?
Antworten:
Schriftform
Mündlicher Vertrag genügt
Es darf ein Teil des Jagdausübungsrechtes nicht Gegenstand des Pachtvertrages sein
Schriftform
Mündlicher Vertrag genügt
Es darf ein Teil des Jagdausübungsrechtes nicht Gegenstand des Pachtvertrages sein