Frage 88 von 125

Was verstehen Sie unter dem Jagdausübungsrecht?

Antworten:

Richtig

Das Recht, die Jagd tatsächlich auszuüben (Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen)

Richtig

Das Recht, sich das Wild in seinem Jagdbezirk anzueignen

Richtig

Die Pflicht, krankes Wild, das nicht mehr lebensfähig ist, zu erlegen