Frage 88 von 125
Was verstehen Sie unter dem Jagdausübungsrecht?
Antworten:
Das Recht, die Jagd tatsächlich auszuüben (Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen)
Das Recht, sich das Wild in seinem Jagdbezirk anzueignen
Die Pflicht, krankes Wild, das nicht mehr lebensfähig ist, zu erlegen