Frage 97 von 576
Wer kann einem Jagdgast eine entgeltliche oder unentgeltliche Jagderlaubnis erteilen?
Antworten:
die Jagdgenossenschaft, die ihr Jagdausübungsrecht verpachtet hat
der Jagdausübungsberechtigte
Eine entgeltliche oder unentgeltliche Jagderlaubnis kann nur vom Jagdausübungsberechtigten erteilt werden. Der Jagdausübungsberechtigte ist in der Regel der Jagdpächter oder der Revierinhaber, also die Person, die die Rechte zur Ausübung der Jagd in einem bestimmten Revier besitzt. Diese Person kann entscheiden, ob und unter welchen Bedingungen sie eine Jagderlaubnis an einen Jagdgast vergibt.
die Jagdbehörde