Frage 97 von 576

Wer kann einem Jagdgast eine entgeltliche oder unentgeltliche Jagderlaubnis erteilen?

Antworten:

Falsch

die Jagdgenossenschaft, die ihr Jagdausübungsrecht verpachtet hat

Richtig

der Jagdausübungsberechtigte

Eine entgeltliche oder unentgeltliche Jagderlaubnis kann nur vom Jagdausübungsberechtigten erteilt werden. Der Jagdausübungsberechtigte ist in der Regel der Jagdpächter oder der Revierinhaber, also die Person, die die Rechte zur Ausübung der Jagd in einem bestimmten Revier besitzt. Diese Person kann entscheiden, ob und unter welchen Bedingungen sie eine Jagderlaubnis an einen Jagdgast vergibt.

Falsch

die Jagdbehörde