Frage 96 von 576
In einem Jagdrevier mit mehreren Pächtern soll ein unentgeltlicher Jagderlaubnisschein ausgestellt werden. Wer hat den Erlaubnisschein zu unterzeichnen, wenn eine diesbezügliche Vereinbarung zwischen den Pächtern nicht besteht?
Antworten:
Sämtliche Mitpächter
Wenn in einem Jagdrevier mit mehreren Pächtern keine spezielle Vereinbarung über die Ausstellung eines unentgeltlichen Jagderlaubnisscheins besteht, müssen sämtliche Mitpächter den Erlaubnisschein unterzeichnen. Das bedeutet, dass alle Pächter gemeinsam die Entscheidung über die Vergabe einer Jagderlaubnis treffen müssen, da sie alle gleiche Rechte und Pflichten in Bezug auf das Revier haben. Nur so wird sichergestellt, dass die Interessen aller beteiligten Pächter gewahrt bleiben.
Einer der Mitpächter zusammen mit dem Jagdvorsteher
Der Jagdvorsteher
Die Jagdbehörde