Frage 5 von 576

Wer ist Inhaber des Jagdrechts?

Antworten:

Falsch

der Jagdpächter

Falsch

der Vorstand der Jagdgenossenschaft

Richtig

der Grundstückseigentümer

Der Grundstückseigentümer in der Regel der Inhaber des Jagdrechts, kann dieses aber auch durch Pacht oder Gemeinschaftsregelungen an andere weitergeben oder verwalten lassen.