Frage 5 von 576
Wer ist Inhaber des Jagdrechts?
Antworten:
der Jagdpächter
der Vorstand der Jagdgenossenschaft
der Grundstückseigentümer
Der Grundstückseigentümer in der Regel der Inhaber des Jagdrechts, kann dieses aber auch durch Pacht oder Gemeinschaftsregelungen an andere weitergeben oder verwalten lassen.