Frage 6 von 576
Wem steht das Jagdrecht zu?
Antworten:
dem Eigentümer auf seinem Grund und Boden
Der Grundstückseigentümer das grundlegende Jagdrecht auf seinem eigenen Grundstück. Dieses Recht kann jedoch durch Pachtverträge oder gemeinschaftliche Vereinbarungen an andere Personen oder Gruppen weitergegeben oder verwaltet werden.
dem Pächter und Bewirtschafter der Landflächen
den Gebietskörperschaften