Frage 6 von 576

Wem steht das Jagdrecht zu?

Antworten:

Richtig

dem Eigentümer auf seinem Grund und Boden

Der Grundstückseigentümer das grundlegende Jagdrecht auf seinem eigenen Grundstück. Dieses Recht kann jedoch durch Pachtverträge oder gemeinschaftliche Vereinbarungen an andere Personen oder Gruppen weitergegeben oder verwaltet werden.

Falsch

dem Pächter und Bewirtschafter der Landflächen

Falsch

den Gebietskörperschaften