Welche nachgenannte Interessengruppe darf keinen Vertreter für die Besetzung des Jagdbeirates dem Landkreis oder der kreisfreien Stadt vorschlagen?
Antworten:
Landwirtschaftskammer
Der Jagdbeirat wird in der Regel von Vertretern verschiedener Interessengruppen besetzt, darunter beispielsweise Landwirte, Forstwirtschaft, Naturschutz und Jagdverbände. Der Verband der Jagdaufseher und die Landwirtschaftskammer gehört jedoch nicht zu den Organisationen, die üblicherweise das Recht haben, einen Vertreter für den Jagdbeirat vorzuschlagen.
Verband der Jagdaufseher
Der Jagdbeirat wird in der Regel von Vertretern verschiedener Interessengruppen besetzt, darunter beispielsweise Landwirte, Forstwirtschaft, Naturschutz und Jagdverbände. Der Verband der Jagdaufseher und die Landwirtschaftskammer gehört jedoch nicht zu den Organisationen, die üblicherweise das Recht haben, einen Vertreter für den Jagdbeirat vorzuschlagen.
anerkannte Landesjägerschaft
Anstalt Niedersächsische Landesforsten
Naturschutzbeauftragte
Zentralverband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer