Frage 70 von 576
Welche Mindestgröße muss ein gemeinschaftlicher Jagdbezirk in Niedersachsen haben?
Antworten:
150 ha zusammenhängende Fläche
es ist keine Mindestgröße festgeschrieben
250 ha zusammenhängende Fläche
In Niedersachsen muss ein gemeinschaftlicher Jagdbezirk eine Mindestgröße von 250 Hektar zusammenhängender Fläche haben. Diese Regelung soll sicherstellen, dass die Jagdflächen groß genug sind, um eine nachhaltige und ordnungsgemäße Bewirtschaftung der Jagd zu ermöglichen.