Frage 70 von 576

Welche Mindestgröße muss ein gemeinschaftlicher Jagdbezirk in Niedersachsen haben?

Antworten:

Falsch

150 ha zusammenhängende Fläche

Falsch

es ist keine Mindestgröße festgeschrieben

Richtig

250 ha zusammenhängende Fläche

In Niedersachsen muss ein gemeinschaftlicher Jagdbezirk eine Mindestgröße von 250 Hektar zusammenhängender Fläche haben. Diese Regelung soll sicherstellen, dass die Jagdflächen groß genug sind, um eine nachhaltige und ordnungsgemäße Bewirtschaftung der Jagd zu ermöglichen.