Frage 21 von 576

Welche der nachgenannten Tierarten unterliegen in Niedersachsen nicht dem Jagdrecht?

Antworten:

Richtig

Eichelhäher

Der Eichelhäher unterliegt nicht dem Jagdrecht.

Falsch

Kolbenente

Falsch

Krickente

Falsch

Graugans

Richtig

Silberreiher

Der Silberreiher unterliegt nicht dem Jagdrecht.

Falsch

Kolkrabe