Frage 21 von 576
Welche der nachgenannten Tierarten unterliegen in Niedersachsen nicht dem Jagdrecht?
Antworten:
Eichelhäher
Der Eichelhäher unterliegt nicht dem Jagdrecht.
Kolbenente
Krickente
Graugans
Silberreiher
Der Silberreiher unterliegt nicht dem Jagdrecht.
Kolkrabe