Frage 20 von 576
Welche der nachgenannten Tierarten unterliegen in Niedersachsen nicht dem Jagdrecht?
Antworten:
Zwergtaucher
Der Zwergtaucher unterliegt nicht dem Jagdrecht.
Murmeltier
Sumpfbiber (Nutria)
Waldschnepfe
Kiebitz
Der Kiebitz unterliegt nicht dem Jagdrecht.
Haubentaucher