Frage 153 von 576
Welche der nachgenannten Aussagen zur Abschussplanung im Gemeinschaftsjagdbezirk ist richtig?
Antworten:
Der Abschussplan wird allein vom Revierinhaber aufgestellt
Der Abschussplan ist vom Revierinhaber im Einvernehmen mit dem Jagdvorstand aufzustellen
Der Abschussplan muss im Gemeinschaftsjagdbezirk vom Revierinhaber (Jagdpächter) im Einvernehmen mit dem Jagdvorstand aufgestellt werden. Das bedeutet, dass der Revierinhaber und der Jagdvorstand der Jagdgenossenschaft gemeinsam über den Abschussplan entscheiden müssen. Diese Regelung stellt sicher, dass sowohl die Interessen des Jagdpächters als auch der Grundeigentümer, die durch den Jagdvorstand vertreten werden, bei der Wildbewirtschaftung berücksichtigt werden.
Der Abschussplan ist vom Revierinhaber im Einvernehmen mit dem Jägerschaftsvorsitzenden aufzustellen