Frage 152 von 576

Ist der Jagdvorstand der Jagdgenossenschaft bei der Aufstellung des Abschussplans für das Gemeinschaftsjagdrevier nach den gesetzlichen Vorschriften zu beteiligen?

Antworten:

Richtig

Ja

Der Jagdvorstand der Jagdgenossenschaft muss bei der Aufstellung des Abschussplans für das Gemeinschaftsjagdrevier nach den gesetzlichen Vorschriften beteiligt werden. In Gemeinschaftsjagdrevieren, die mehreren Grundeigentümern gehören, vertritt der Jagdvorstand die Interessen der Jagdgenossenschaft. Er hat somit ein Mitspracherecht bei der Erstellung des Abschussplans, um sicherzustellen, dass die Interessen der Grundeigentümer gewahrt bleiben und die Wildbewirtschaftung nachhaltig und im Einklang mit den örtlichen Gegebenheiten erfolgt.

Falsch

Nein