Was ist beim sportlichen Schießen auf Schießstätten zu beachten?
Antworten:
Es darf nur unter Aufsicht geschossen werden (ausgenommen die zur Aufsichtsführung befähigte Person schießt alleine).
Das Schießen darf nur unter der Aufsicht einer verantwortlichen Person erfolgen. Ausgenommen davon ist, wenn die schießende Person selbst zur Aufsichtsführung befähigt ist und alleine schießt. Diese Aufsichtsperson muss die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten haben, um die Sicherheit auf der Schießanlage zu gewährleisten.
Es darf nur mit für den Stand zugelassenen Waffen und Munition geschossen werden.
Es darf nur mit Waffen und Munition geschossen werden, die für die jeweilige Schießstätte zugelassen sind. Dies stellt sicher, dass der Stand den Sicherheitsanforderungen für diese Waffen und Munition entspricht und keine Gefährdung für Schützen und andere Personen besteht.
Sportliches Schießen liegt dann vor, wenn mit einer speziellen Sportwaffe geschossen wird.