Frage 444 von 576
Wann ist der Erwerb eines Wechselsystems .22 l.r. zur eingetragenen Waffe .32 S&W Long WC waffenrechtlich zulässig?
Antworten:
Ab 18 Jahren frei zu erwerben.
Ohne Altersbeschränkung frei zu erwerben.
Nur mit Nachweis der Original-WBK frei zu erwerben.
Der Erwerb eines Wechselsystems im Kaliber .22 l.r. zur bereits eingetragenen Waffe .32 S&W Long WC ist frei. Auch für Wechselsysteme gelten waffenrechtliche Vorschriften, da sie als wesentliche Waffenteile gelten. Das Wechselsystem muss in die Waffenbesitzkarte (WBK) eingetragen werden.