Frage 444 von 576

Wann ist der Erwerb eines Wechselsystems .22 l.r. zur eingetragenen Waffe .32 S&W Long WC waffenrechtlich zulässig?

Antworten:

Falsch

Ab 18 Jahren frei zu erwerben.

Falsch

Ohne Altersbeschränkung frei zu erwerben.

Richtig

Nur mit Nachweis der Original-WBK frei zu erwerben.

Der Erwerb eines Wechselsystems im Kaliber .22 l.r. zur bereits eingetragenen Waffe .32 S&W Long WC ist frei. Auch für Wechselsysteme gelten waffenrechtliche Vorschriften, da sie als wesentliche Waffenteile gelten. Das Wechselsystem muss in die Waffenbesitzkarte (WBK) eingetragen werden.