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Wann dürfen Schützen mit dem Schießen beginnen?
Antworten:
Sobald die Aufsichtsperson den Schießstand öffnet.
Wenn die verantwortliche Aufsichtsperson das Schießen freigegeben hat.
Schützen dürfen erst dann mit dem Schießen beginnen, wenn die verantwortliche Aufsichtsperson das Schießen freigegeben hat. Die Freigabe erfolgt in der Regel durch ein klares Signal oder eine Ansage der Aufsichtsperson, um sicherzustellen, dass alle Sicherheitsvorkehrungen getroffen sind und keine Gefahr für die Schützen oder andere Personen besteht. Vor der Freigabe überprüft die Aufsichtsperson unter anderem, ob alle Teilnehmer bereit und die Schießbahn sicher ist.
Sobald Munition und Scheiben vorhanden sind.