Frage 500 von 576

Wann dürfen Schützen mit dem Schießen beginnen?

Antworten:

Falsch

Sobald die Aufsichtsperson den Schießstand öffnet.

Richtig

Wenn die verantwortliche Aufsichtsperson das Schießen freigegeben hat.

Schützen dürfen erst dann mit dem Schießen beginnen, wenn die verantwortliche Aufsichtsperson das Schießen freigegeben hat. Die Freigabe erfolgt in der Regel durch ein klares Signal oder eine Ansage der Aufsichtsperson, um sicherzustellen, dass alle Sicherheitsvorkehrungen getroffen sind und keine Gefahr für die Schützen oder andere Personen besteht. Vor der Freigabe überprüft die Aufsichtsperson unter anderem, ob alle Teilnehmer bereit und die Schießbahn sicher ist.

Falsch

Sobald Munition und Scheiben vorhanden sind.