Frage 501 von 576

Ist das nichtgewerbliche Wiederladen von Patronenhülsen erlaubt?

Antworten:

Falsch

Ja, für Inhaber einer Munitionserwerbserlaubnis.

Richtig

Ja, nur mit einer Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz.

Ja, das nichtgewerbliche Wiederladen von Patronenhülsen ist nur mit einer Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz erlaubt. Diese Erlaubnis stellt sicher, dass die Person, die das Wiederladen durchführt, über die nötige Sachkunde und Sicherheitsvorkehrungen verfügt. Der Umgang mit Treibladungspulver und anderen Materialien, die beim Wiederladen verwendet werden, unterliegt strengen Vorschriften, um Gefahren wie Explosionen oder Fehlfunktionen der Munition zu vermeiden.

Falsch

Nein.