Frage 145 von 576

Wann dürfen Saufänge angelegt werden?

Antworten:

Falsch

bei Ausbruch der Schweinepest im Landkreis

Falsch

bei einer Überpopulation von Schwarzwild

Richtig

nur mit Genehmigung der zuständigen Jagdbehörde

Saufänge dürfen nur mit Genehmigung der zuständigen Jagdbehörde angelegt werden. Der Einsatz von Saufängen (Fanganlagen für Schwarzwild) unterliegt strengen Vorschriften, da diese Fangmethode erhebliche Auswirkungen auf den Wildbestand haben kann. Die Genehmigung der Jagdbehörde stellt sicher, dass der Einsatz von Saufängen tierschutzgerecht und unter Berücksichtigung der jagdlichen und ökologischen Bedingungen erfolgt. Ohne diese behördliche Genehmigung ist das Anlegen und Betreiben von Saufängen nicht erlaubt.