Frage 145 von 576
Wann dürfen Saufänge angelegt werden?
Antworten:
bei Ausbruch der Schweinepest im Landkreis
bei einer Überpopulation von Schwarzwild
nur mit Genehmigung der zuständigen Jagdbehörde
Saufänge dürfen nur mit Genehmigung der zuständigen Jagdbehörde angelegt werden. Der Einsatz von Saufängen (Fanganlagen für Schwarzwild) unterliegt strengen Vorschriften, da diese Fangmethode erhebliche Auswirkungen auf den Wildbestand haben kann. Die Genehmigung der Jagdbehörde stellt sicher, dass der Einsatz von Saufängen tierschutzgerecht und unter Berücksichtigung der jagdlichen und ökologischen Bedingungen erfolgt. Ohne diese behördliche Genehmigung ist das Anlegen und Betreiben von Saufängen nicht erlaubt.