Frage 144 von 576
Ist die Treibjagd an Sonn- und Feiertagen verboten?
Antworten:
Ja, wenn durch die Treibjagd die äußere Ruhe gestört wird
Dies bezieht sich auf den Lärmschutz und die allgemeine Ruhe, die an Sonn- und Feiertagen in der Öffentlichkeit gewahrt werden soll. Wenn durch die Jagd lauter Lärm verursacht wird, kann dies als Störung der äußeren Ruhe angesehen werden.
Nein
Ja, wenn die Treibjagd dem Wesen der Sonn- und Feiertage widerspricht
Sonn- und Feiertage sind in Deutschland durch das Grundgesetz geschützt, um den Menschen Gelegenheit zur Erholung und Besinnung zu geben. Wenn die Durchführung einer Treibjagd diesen Charakter stört, kann sie als unzulässig betrachtet werden.