Frage 141 von 576

Wann beginnt jagdrechtlich die „Nachtzeit“?

Antworten:

Richtig

1,5 Stunden nach Sonnenuntergang

Im Sinne des Nachtjagdverbots des Jagdgesetzes gilt die Nachtzeit als der Zeitraum von 1,5 Stunden nach Sonnenuntergang bis 1,5 Stunden vor Sonnenaufgang.

Falsch

1 Stunde nach Sonnenuntergang

Falsch

1,5 Stunden vor Sonnenaufgang