Frage 254 von 576

Unter welcher Voraussetzung dürfen in Niedersachsen wildernde Hauskatzen vom Jagdschutzberechtigten getötet werden?

Antworten:

Richtig

wenn die Katze mehr als 300 Meter vom nächsten Wohnhaus entfernt ist

In Niedersachsen dürfen wildernde Hauskatzen vom Jagdschutzberechtigten getötet werden, wenn sie sich mehr als 300 Meter vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt befinden. Diese Regel dient dem Schutz des Wildes vor streunenden oder wildernden Haustieren, die Wildtiere gefährden können. Die Tötung von Katzen ist dabei nur im Rahmen des Jagdschutzes erlaubt, und es ist immer eine sorgfältige Abwägung der Situation erforderlich.

Falsch

wenn die Katze mehr als 300 Meter vom nächsten Dorf entfernt ist

Falsch

wenn die Katze mehr als 200 Meter vom nächsten Wohnhaus entfernt ist