Frage 138 von 576
Innerhalb welchen Zeitraums darf Federwild auch außerhalb von Notzeiten gefüttert werden?
Antworten:
1. Januar bis 30. April
Federwild darf in Niedersachsen auch außerhalb von Notzeiten im Zeitraum vom 1. Januar bis 30. April gefüttert werden. Diese Regelung gilt insbesondere für Arten wie Fasan und Rebhuhn, um sie während der schwierigen Wintermonate und im frühen Frühjahr zu unterstützen. Die Fütterung dient der Unterstützung der Wildtiere in Zeiten, in denen natürliche Nahrungsquellen knapp sein können, muss aber kontrolliert und in einem vernünftigen Rahmen erfolgen, um Überfütterung oder andere negative Folgen zu vermeiden.
1. Dezember bis 30. April
es darf gar nicht gefüttert werden