Frage 137 von 576
In welchem Zeitraum darf in Niedersachsen Rotwild ohne Genehmigung im Revier gefüttert werden?
Antworten:
1. Januar bis 30. April
1. Mai bis 31. Dezember
gar nicht
Die Fütterung von Rotwild grundsätzlich ohne besondere Genehmigung nicht erlaubt. Laut den jagdrechtlichen Bestimmungen gilt ein generelles Fütterungsverbot für Schalenwild, einschließlich Rotwild, um einer Überpopulation und den damit verbundenen Schäden an Wäldern und landwirtschaftlichen Flächen vorzubeugen. Eine Ausnahme kann nur in besonderen Notzeiten (z. B. bei extremen Wetterbedingungen) gemacht werden, aber auch dann ist in der Regel eine Genehmigung der zuständigen Behörde erforderlich.