Frage 547 von 576

In welcher Vorschrift ist das Halten von heimischen Greifen und Falken verbindlich geregelt?

Antworten:

Falsch

Bundesjagdgesetz

Falsch

Bundesartenschutzverordnung

Richtig

Bundeswildschutzverordnung

Das Halten von Greifvögeln und Falken in Deutschland in der Bundeswildschutzverordnung (BWaldSchV) geregelt. Diese Vorschrift legt fest, unter welchen Bedingungen Greifvögel und Falken, die heimisch sind, gehalten werden dürfen. Zusätzlich gelten die Bestimmungen der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV), des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) und auch der EG-Vogelrichtlinie. Die Bundeswildschutzverordnung regelt unter anderem: Die Genehmigungspflicht für das Halten von Greifvögeln und Falken. Bedingungen für die Haltung, insbesondere hinsichtlich artgerechter Unterbringung. Kennzeichnungspflichten für gehaltene Vögel, beispielsweise durch Beringung. Zusätzlich gibt es Vorgaben für die Falknerei, die den Umgang mit Greifvögeln regeln, insbesondere hinsichtlich ihrer Ausbildung und Haltung.