Die Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaft über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (EG-Vogelrichtlinie)
Antworten:
beschreibt die Anforderungen, die in Europa beheimatete Vogelarten an ihre Biotope stellen.
regelt den Schutz, die Bewirtschaftung und Regulierung sämtlicher Vogelarten, die in den Mitgliedsstaaten heimisch sind.
Die Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaft über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten, besser bekannt als die EG-Vogelrichtlinie (Richtlinie 2009/147/EG), regelt den Schutz, die Bewirtschaftung und Regulierung sämtlicher Vogelarten, die in den Mitgliedsstaaten der EU heimisch sind. Sie wurde ursprünglich 1979 als erste Naturschutzrichtlinie der EU erlassen und in 2009 überarbeitet. Die Vogelrichtlinie verfolgt das Ziel: Schutz aller wildlebenden Vogelarten in der EU. Erhaltung und Wiederherstellung von Lebensräumen für Vögel, einschließlich der Schaffung von Schutzgebieten (z. B. die Natura-2000-Gebiete). Regulierung der Jagd, indem bestimmte Arten zu festgelegten Zeiten gejagt werden dürfen, unter strengen Bedingungen. Bekämpfung des illegalen Vogelfangs und der Tötung von Vogelarten, die unter Schutz stehen. Diese Richtlinie ist ein zentrales Instrument der EU zur Förderung der biologischen Vielfalt und des Artenschutzes.
regelt den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen in der Gemeinschaft.