Frage 60 von 576

In Naturschutzgebieten ist die Jagdausübung

Antworten:

Falsch

generell verboten

Falsch

auf Tierarten der „Roten Liste“ verboten

Richtig

durch die Naturschutzgebietsverordnung am Schutzzweck ausgerichtet erlaubt oder beschränkt

Richtig, in Naturschutzgebieten ist die Jagdausübung durch die Naturschutzgebietsverordnung geregelt und am Schutzzweck ausgerichtet erlaubt oder beschränkt.