Frage 60 von 576
In Naturschutzgebieten ist die Jagdausübung
Antworten:
generell verboten
auf Tierarten der „Roten Liste“ verboten
durch die Naturschutzgebietsverordnung am Schutzzweck ausgerichtet erlaubt oder beschränkt
Richtig, in Naturschutzgebieten ist die Jagdausübung durch die Naturschutzgebietsverordnung geregelt und am Schutzzweck ausgerichtet erlaubt oder beschränkt.