Für den Erwerb welcher Waffen bedarf es keiner Waffenbesitzkarte?
Antworten:
Druckluftgewehre mit Zulassungszeichen „F im Fünfeck“
Das „F im Fünfeck“-Zulassungszeichen kennzeichnet Druckluft-, Federdruck- und CO₂-Waffen, die eine Mündungsenergie von maximal 7,5 Joule haben. Diese Waffen gelten nach dem deutschen Waffengesetz als freie Waffen und können von Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind, ohne Waffenbesitzkarte erworben werden.
doppelläufige Waffen mit Funkenzündung (Stein- / Radschloss), deren Modell vor dem 01.01.1871 entwickelt wurde
Für den Erwerb von doppelläufigen Waffen mit Funkenzündung (Stein- oder Radschloss), deren Modell vor dem 01.01.1871 entwickelt wurde, bedarf es keiner Waffenbesitzkarte, solange sie nach dem Waffengesetz als Vorderladerwaffen gelten. Diese Waffen fallen unter die Kategorie von historischen Vorderladerwaffen, die vor dem genannten Stichtag entwickelt wurden und somit als freie Waffen betrachtet werden. Das bedeutet, sie sind von der Erlaubnispflicht ausgenommen, solange sie keine modernen Patronenmunition verwenden und tatsächlich Vorderlader sind.
Einzelladerlangwaffen in .22 l.r. (.22 lfB)