Frage 375 von 576
Für den Erwerb welcher der nachfolgend genannten Waffen bedarf es einer Waffenbesitzkarte?
Antworten:
CO2-Pistole mit Zeichen „F im Fünfeck.
Perkussionsrevolver, deren Modell vor dem 01.01.1871 entwickelt wurde.
Perkussionsrevolver, deren Modell vor dem 01.01.1871 entwickelt wurde, Waffenbesitzkarte ist erforderlich.
Waffen in 4 mm M20 mit den Zulassungszeichen „F im Fünfeck“ und „PTB im Viereck“.
Auch hier ist eine Waffenbesitzkarte erforderlich.