Frage 274 von 576

Eine Rotte Schwarzwild richtet an einem mit Plastikfolie abgedeckten Maisbehelfssilo eines Jagdgenossen Schaden an. Hat der Jagdgenosse nach den gesetzlichen Vorschriften Anspruch auf Ersatz von Wildschaden?

Antworten:

Falsch

Ja

Richtig

Nein

Nein, der Jagdgenosse hat keinen Anspruch auf Ersatz von Wildschaden in diesem Fall. Nach den gesetzlichen Vorschriften des Bundesjagdgesetzes besteht ein Wildschadensersatzanspruch in der Regel nur für Schäden an land- oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen, wie z. B. Feldern, Wiesen oder Wäldern. Ein Maisbehelfssilo, das mit Plastikfolie abgedeckt ist, zählt jedoch nicht zu diesen Flächen, sondern ist eine bewegliche oder nicht fest mit dem Boden verbundene Sache, für die kein Wildschadensersatz geleistet wird. Daher besteht für Schäden an Silos oder ähnlichen Einrichtungen kein Ersatzanspruch nach dem Bundesjagdgesetz.