Frage 249 von 576
Ein Jagdpächter beobachtet in seinem Jagdrevier, wie etwa 100 m vom nächsten bewohnten Haus entfernt eine Katze einen Junghasen fängt und frisst. Ist er berechtigt, diese Katze zu töten?
Antworten:
Ja
Nein
Nein, der Jagdpächter ist in diesem Fall nicht berechtigt, die Katze zu töten. Nach den jagdrechtlichen Bestimmungen darf eine Katze nur dann im Rahmen des Jagdschutzes getötet werden, wenn sie sich mehr als 300 Meter vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt befindet. Da die beobachtete Katze sich nur etwa 100 Meter vom nächsten bewohnten Haus entfernt befindet, ist das Töten der Katze in diesem Fall nicht erlaubt, selbst wenn sie Wildtiere, wie in diesem Fall einen Junghasen, jagt.