Frage 251 von 576
Ein Jagdausübungsberechtigter erlangt die Jagdschutzberechtigung in seinem Jagdbezirk
Antworten:
kraft Gesetzes als eigenes Recht
Ja, das ist korrekt. Ein Jagdausübungsberechtigter erlangt die Jagdschutzberechtigung kraft Gesetzes als eigenes Recht in seinem Jagdbezirk. Dies bedeutet, dass er von Gesetzes wegen die Verantwortung und das Recht hat, den Jagdschutz in seinem Revier auszuüben, ohne dass dafür eine gesonderte Genehmigung erforderlich ist.
mittels öffentlich-rechtlicher Bestätigung durch die Jagdbehörde
überhaupt nicht; die hat nur ein Jagdaufseher