Frage 251 von 576

Ein Jagdausübungsberechtigter erlangt die Jagdschutzberechtigung in seinem Jagdbezirk

Antworten:

Richtig

kraft Gesetzes als eigenes Recht

Ja, das ist korrekt. Ein Jagdausübungsberechtigter erlangt die Jagdschutzberechtigung kraft Gesetzes als eigenes Recht in seinem Jagdbezirk. Dies bedeutet, dass er von Gesetzes wegen die Verantwortung und das Recht hat, den Jagdschutz in seinem Revier auszuüben, ohne dass dafür eine gesonderte Genehmigung erforderlich ist.

Falsch

mittels öffentlich-rechtlicher Bestätigung durch die Jagdbehörde

Falsch

überhaupt nicht; die hat nur ein Jagdaufseher