Frage 206 von 576

Dürfen Sie als Jäger eine verwilderte Haustaube erlegen?

Antworten:

Falsch

ja, aber nur außerhalb der Setz- und Brutzeit

Falsch

ja, aber nur bei großen Taubenschäden auf den Feldern

Richtig

nein

Nein, als Jäger dürfen Sie eine verwilderte Haustaube nicht erlegen. Verwilderte Haustauben fallen nicht unter das Jagdrecht.