Frage 206 von 576
Dürfen Sie als Jäger eine verwilderte Haustaube erlegen?
Antworten:
ja, aber nur außerhalb der Setz- und Brutzeit
ja, aber nur bei großen Taubenschäden auf den Feldern
nein
Nein, als Jäger dürfen Sie eine verwilderte Haustaube nicht erlegen. Verwilderte Haustauben fallen nicht unter das Jagdrecht.