Frage 205 von 576

Darf eine führende Überläuferbache mit 3 Wochen alten Frischlingen am 15. Januar erlegt werden?

Antworten:

Falsch

ja, Überläufer haben am 15. Januar Jagdzeit

Richtig

nein

Nein, eine führende Überläuferbache mit 3 Wochen alten Frischlingen darf am 15. Januar nicht erlegt werden. Nach den Grundsätzen der Weidgerechtigkeit und des Tierschutzes ist es verboten, führende Bachen (also Muttertiere, die noch Junge führen) zu erlegen, da dies das Überleben der Frischlinge gefährden würde. Unabhängig von der Jagdzeitregelung für Schwarzwild ist es weidgerecht, führende Tiere, die zur Aufzucht ihrer Jungen notwendig sind, nicht zu bejagen.

Falsch

ja, Schwarzwild hat keine Schonzeit