Frage 205 von 576
Darf eine führende Überläuferbache mit 3 Wochen alten Frischlingen am 15. Januar erlegt werden?
Antworten:
ja, Überläufer haben am 15. Januar Jagdzeit
nein
Nein, eine führende Überläuferbache mit 3 Wochen alten Frischlingen darf am 15. Januar nicht erlegt werden. Nach den Grundsätzen der Weidgerechtigkeit und des Tierschutzes ist es verboten, führende Bachen (also Muttertiere, die noch Junge führen) zu erlegen, da dies das Überleben der Frischlinge gefährden würde. Unabhängig von der Jagdzeitregelung für Schwarzwild ist es weidgerecht, führende Tiere, die zur Aufzucht ihrer Jungen notwendig sind, nicht zu bejagen.
ja, Schwarzwild hat keine Schonzeit